Unternehmensfinanzierung

Die Unternehmensfinanzierung ist zentraler Baustein für ein solides Wachstum und zukunftsweisendes unternehmerisches Handeln. Ob bei der Unternehmensgründung, der Unternehmensführung oder der Förderung von Innovationen .

Fördermittel

Für Investitionsprojekte bietet Bayern ideale Startbedingungen. Sie wollen ein Unternehmen gründen, neue Märkte erschließen, planen einen neuen Standort oder eine Standorterweiterung? Mit staatlichen Fördermitteln rücken Ziele schneller näher.

Mikrofinanzierung

Die Mikrofinanzierung ist eine alternative Finanzierungsform für Neugründer und Unternehmer. Sie ist gedacht für Finanzierungsvorhaben von kleinen und jungen Unternehmen, die über Hausbanken keine Kredite erhalten.

Kreditverhandlungen erfolgreich führen

Finanzierung ist eines der zentralen Themen für Unternehmen. Dabei spielt das Bankgespräch eine wichtige Rolle. Der Leitfaden "Kreditverhandlungen erfolgreich führen" zeigt die entscheidenden Phasen im Gespräch mit Ihrem Banker auf und weist Ihnen den Weg zu Ihrem Ziel oder zumindest zu Teilzielen.

Projektaufruf "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat eine neue Initiative zur Förderung der Resilienz und Krisenbewältigung in Städten und Gemeinden mit einem Fördervolumen von 250 Millionen Euro gestartet. Mit dem Projektaufruf "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" sollen Modellprojekte finanziert werden, die innovative und experimentelle Vorhaben umsetzen, um zukunftsfähige und praxisnahe, fachübergreifende, kommunale Strategien und Konzepte für lebendige Zentren von morgen zu entwickeln.

Neue Fördergelder für Bayerns Innenstädte

Weitere Unterstützung für Bayerns Innenstädte: Zusätzlich zum bereits ins Leben gerufenen Sonderfonds Innenstädte beleben des Bayerischen Bauministeriums gibt es jetzt auch Gelder aus der EU.

Vordrucke und Anleitungen zur Grundsteuererklärung in Bayern

Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer eine Grundsteuererklärung einreichen. Hierzu werden sie im Frühjahr 2022 durch eine Allgemeinverfügung der jeweiligen Landesfinanzverwaltung (in Bayern: Bayerisches Landesamt für Steuern) öffentlich aufgefordert.